FAQ
Hier beantworten wir dir die am meisten gestellten Fragen. Falls deine Frage nicht dabei sein sollte, kannst du dich gerne immer unter +43 55 22 / 71110 - 0 oder per Mail sekretariat@vlk.ac.at bei uns melden.
Der Studierendenausweis ist im Studienbüro erhältlich.
Voraussetzung: Studiengebühren sind bezahlt und ein Foto wurde per Mail an Marion Muther gesandt
Formular „Antrag Schlüssel“ ausfüllen und dann in der Haustechnik (Zimmer 102) abgeben. Zahlung der Kaution erst bei Abholung des Schlüssels in der Haustechnik/Buchhaltung, Buchhaltung/Hr. Rückner informiert per Mail, wenn der Schlüssel bereit liegt.
Hier findest du den Link zum Tutorial.
Möchte man in einem bestimmten Studienjahr abschließen, ist der Abgabetermin am 15. April des Studienjahres.
Der Antrag auf Anrechnung von Lehrveranstaltungen (LV) dient der Anrechnung von LVs von externen tertiären Bildungsinstitutionen und der Anrechnung von LVs, die am Vorarlberger Landeskonservatorium in einem anderen Studium absolviert wurden.
Es kann ein Antrag gestellt werden, um diese LVs auf das aktuelle Studium anrechnen zu lassen. Es können nur äquivalente Fächer (Umfang und Inhalt) angerechnet werden. Der Antrag muss gemäß dem „Leitfaden zur Durchführung von Studien- und Prüfungsanrechnungen am VLK“ erstellt werden.
Antragsstellung: Studienbüro, zHd. marlene.mueller@vlk.ac.at
Für den Anrechnungsantrag gibt es keine Abgabefrist. Es muss mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
Im Studienbüro.
Anfragen und Informationen von Studierenden zu Leihinstrumenten können zu den Öffnungszeiten an die Mitarbeitenden der Bibliothek gerichtet werden.
Die Übersicht der Studiengebühren findest auf unserer Webseite bei Downloads & Links.
Haustechnik (philipp.wohlgenannt@vlk.ac.at)
Leider nein, Angebote sind am schwarzen Brett (1. Stock) ersichtlich, Anfragen an Stadt Feldkirch unter https://www.feldkirch.at/leben/buergerservice/wohnungsamt/
Mit dem Antrag auf Studienurlaub kann man sich für 1-2 Semester vom Studium beurlauben lassen. In dieser Zeit bleibt man am VLK immatrikuliert, besucht aber keinen Unterricht und bezahlt keine Studiengebühren.
Dem Antrag ist eine offizielle Bestätigung des Beurlaubungsgrundes beizulegen, zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung.
Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Semesters einzureichen.