FAQ Neue Studiengänge

Fragen und Antworten zu den zukünftigen Studiengängen an der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik

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1) Allgemeine Vorbemerkungen

2) Informationen zum Studiengang BA Music Education & Music Performance

3) Informationen zum Studiengang BA Music Performance

4) Informationen zum Studiengang MA Music Education & Music Performance

5) Informationen zum Studiengang MA Music Performance & Career Development

 

1) Allgemeine Vorbemerkungen

Welche Studiengänge werden angeboten?

An der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik werden zwei Bachelorstudiengänge und zwei Masterstudiengänge angeboten:

  • Bachelorstudiengang BA Music Education & Music Performance
  • Masterstudiengang MA Music Education & Music Performance
  • Bachelorstudiengang BA Music Performance
  • Masterstudiengang MA Music Performance & Career Development

Wie hoch sind die Studienbeiträge?

Die Studienbeiträge liegen pro Semester in allen BA- und MA-Studiengängen bei 270 Euro für EU- Bürger*innen und 590 Euro für Nicht-EU-Bürger*innen. Werden Studiengänge doppelt belegt, fallen doppelte Studienbeitrage an.

Wer hilft bei weiteren Fragen?

Das Studiendirektion des Vorarlberger Landeskonservatoriums beantwortet gerne offene Fragen. studiendirektion@stella-musikhochschule.ac.at

 

2) Informationen zum Studiengang BA Music Education & Music Performance

Was sind die wesentlichen Inhalte des Studiengangs?

Der Bachelor-Studiengang der Instrumental- und Gesangspädagogik besteht aus künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienmodulen. Diese unterstützen die Studierenden bei der praxisnahen Entwicklung einer künstlerischen und pädagogischen Karriere als Musiklehrende an Musikschulen.

Wie lange dauert das Studium und wie ist es strukturiert?

Das Studium dauert acht Semester.

Die künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienmodule sind aufbauend über vier Studienphasen angelegt. In der Orientierungsphase ist ein Wechsel in einen anderen Bachelor- Studiengang möglich. Allerdings muss eine Zulassungsprüfung für den zukünftigen Studiengang bestanden werden und ein freier Studienplatz vorhanden sein.

Die Studienmodule in der Grundlagenphase vermitteln notwendiges Basiswissen. In der Professionalisierungsphase sind die Studienmodule praxisorientiert ausgelegt und bieten den Studierenden die Möglichkeit eigene Netzwerke aufzubauen. Die Studienmodule der Bachelorphase orientieren sich an den Herausforderungen des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen hier die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Welche Qualifikationen werden im Studiengang vermittelt?

Der Abschluss des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie Musik als Künstler*innen und Lehrende vermitteln können. Er bescheinigt die Lehrbefähigung für öffentliche oder private Musikschulen. Zudem berechtigt er weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Kann der Studiengang berufsbegleitend studiert werden?

Nein, der Studiengang ist als Vollzeitstudiengang über vier Jahre angelegt.

Wie viele Studienplätze stehen in diesem Studiengang insgesamt zur Verfügung?

In diesem Studiengang stehen insgesamt 120 Studienplätze für die angebotenen künstlerischen Hauptfächer zur Verfügung.

Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen und nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?

Um in den Studiengang aufgenommen zu werden, muss eine Zulassungsprüfung bestanden werden. Die Zulassungsprüfung besteht aus einer Prüfung im künstlerischen Hauptfach, einer Prüfung in Gehörbildung und Tonsatz sowie einer Prüfung im Fach Klavier (ausgenommen Künstlerisches Hauptfach Klavier). Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Darüber hinaus müssen Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Können Studienleistungen aus Vorstudien angerechnet werden?

Grundsätzlich können alle vor dem Studium erworbenen Kompetenzen angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Welchen Abschluss hat dieser Studiengang?

Der Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Er entspricht der Niveaustufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich und berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Masterstudiengängen.

 

3) Informationen zum Studiengang BA Music Performance

Was sind die wesentlichen Inhalte des Studiengangs?

Der künstlerischer Bachelor-Studiengang besteht aus künstlerischen, wissenschaftlichen und berufspraktischen Studienmodulen. Diese unterstützen die Studierenden bei der praxisnahen Entwicklung einer künstlerischen Karriere als Musiker*innen.

Wie lange dauert das Studium und wie ist es strukturiert?

Die Studium dauert acht Semester.

Die künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodule sind aufbauend über vier Studienphasen angelegt. In der Orientierungsphase ist grundsätzlich ein Wechsel in einen anderen Bachelor- Studiengang möglich. Allerdings muss eine Zulassungsprüfung für den zukünftigen Studiengang bestanden werden und ein freier Studienplatz vorhanden sein.

Die Studienmodule in der Grundlagenphase vermitteln notwendiges Basiswissen. In der Professionalisierungsphase sind die Studienmodule praxisorientiert ausgelegt und bieten den Studierenden die Möglichkeit, eigene Netzwerke aufzubauen. Die Studienmodule der Bachelorphase orientieren sich an den Herausforderungen des Studienabschlusses. Im Zentrum stehen hier die künstlerische Abschlussprüfung und das eigene Bachelorprojekt.

Welche Qualifikationen werden im Studiengang vermittelt?

Der Abschluss des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen, dass sie als Musiker*innen eigene künstlerische Konzepte selbständig entwickeln und umsetzen können. Zudem berechtigt er weiterführende Masterstudiengängen an Hochschulen und Universitäten aufzunehmen.

Kann der Studiengang berufsbegleitend studiert werden?

Nein, der Studiengang ist als Vollzeitstudiengang über vier Jahre angelegt.

Wie viele Studienplätze stehen in diesem Studiengang insgesamt zur Verfügung?

In diesem Studiengang stehen insgesamt 36 Studienplätze für die angebotenen künstlerischen Hauptfächer zur Verfügung.

Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen und nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?

Um in den Studiengang aufgenommen zu werden, muss eine Zulassungsprüfung bestanden werden. Die Zulassungsprüfung besteht aus einer Prüfung im künstlerischen Hauptfach, einer Prüfung in Gehörbildung und Tonsatz sowie einer Prüfung im Fach Klavier (ausgenommen Künstlerisches Hauptfach Klavier). Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Darüber hinaus müssen Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Können Studienleistungen aus Vorstudien angerechnet werden?

Grundsätzlich können alle vor dem Studium erworbenen Kompetenzen angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Welchen Abschluss hat dieser Studiengang?

Der Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts ab. Er entspricht der Niveaustufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich und berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Masterstudiengängen.

 

4) Informationen zum Studiengang MA Music Education & Music Performance

Was sind die wesentlichen Inhalte des Studiengangs?

Der Master-Studiengang der Instrumental- und Gesangspädagogik besteht aus künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, welche die Hochbegabungsförderung in musikalischen Unterrichtssituationen in den Mittelpunkt stellen. Er vermittelt interdisziplinäre Grundlagen zur musikalischen Begabungsförderung und zur Leistungsförderung.

Wie lange dauert das Studium und wie ist es strukturiert?

Die Studiendauer umfasst als Vollzeitstudium vier Semester und als berufsbegleitendes Studium max. acht Semester. Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit dem Olympiazentrum Vorarlberg durchgeführt. Praktische pädagogische Unterrichtserfahrungen erwerben die Studierenden im Pre- College der Hochschule.

Welche Qualifikationen werden im Studiengang vermittelt?

Der Abschluss des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach. Außerdem bescheinigt er ihnen über eine Lehrbefähigung, durch die sie in der Lage sind, mit musikalischen Hochbegabungen in Musikschulen, Konservatorien, Musikhochschulen und Musikuniversitäten künstlerisch und musikpädagogisch zu arbeiten. Die Absolvent*innen sind insbesondere befähigt, musikalische Begabungen festzustellen und durch pädagogische und psychosoziale Methoden zu unterstützten. Der Studiengang berechtigt darüber hinaus zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten.

Kann der Studiengang berufsbegleitend studiert werden?

Ja, der Studiengang kann anstatt in vier Semestern in Vollzeit auch in max. acht Semestern berufsbegleitend studiert werden.

Wie viele Studienplätze stehen in diesem Studiengang insgesamt zur Verfügung?

In diesem Studiengang stehen insgesamt 30 Studienplätze für die angebotenen künstlerischen Hauptfächer zur Verfügung.

Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen und nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?

Um in den Studiengang aufgenommen zu werden, muss ein geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS oder ein gleichwertiges Diplomstudium abgeschlossen worden sein sowie eine Zulassungsprüfung bestanden werden. Die Zulassungsprüfung besteht aus einer Prüfung im künstlerischen Hauptfach, einem Motivations- und Feedbackgespräch sowie einer Lehrprobe. Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Darüber hinaus müssen Bewerber*innen ohne Deutsch als Muttersprache mindestens das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Können Studienleistungen aus Vorstudien angerechnet werden?

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Welchen Abschluss hat dieser Studiengang?

Der Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts ab. Er entspricht der Niveaustufe 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich und berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien.

 

5) Informationen zum Studiengang MA Music Performance & Career Development

Was sind die wesentlichen Inhalte des Studiengangs?

Der künstlerischer Master-Studiengang besteht aus künstlerischen und wissenschaftlichen Studienmodulen, die der Ausarbeitung und Vertiefung des eigenen künstlerisch-musikalischen Profils dienen. Er vermittelt Grundlagen zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Konzert- und Forschungspraxis sowie zum unternehmerischen und marktwirtschaftlichen Handeln als Künstler*in.

Wie lange dauert das Studium und wie ist es strukturiert?

Die Studiendauer umfasst als Vollzeitstudium vier Semester und als berufsbegleitendes Studium max. acht Semester. Studienmodule werden teilweise in Kooperation mit externen Praxispartnern durchgeführt.

Welche Qualifikationen werden im Studiengang vermittelt?

Der Abschluss des Studiengangs bescheinigt den Absolvent*innen ein hohes künstlerisches Niveau in ihrem jeweiligen Hauptfach. Weiters bescheinigt er ihnen, dass sie in der Lage sind, Dramaturgien, Inszenierungen und Programme für Konzerte zu entwickeln und dass sie über ökonomisches und rechtliches Grundlagenwissen verfügen, um selbständig als Unternehmer*innen im Kulturbereich tätig zu sein. Der Studiengang berechtigt darüber hinaus zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien an Hochschulen und Universitäten.

Kann der Studiengang berufsbegleitend studiert werden?

Ja, der Studiengang kann anstatt in vier Semestern in Vollzeit auch in max. acht Semestern berufsbegleitend studiert werden.

Wie viele Studienplätze stehen in diesem Studiengang insgesamt zur Verfügung?

In diesem Studiengang stehen insgesamt 30 Studienplätze für die angebotenen künstlerischen Hauptfächer zur Verfügung.

Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen und nach welchen Kriterien werden die Studienplätze vergeben?

Um in den Studiengang aufgenommen zu werden, muss ein geeignetes Bachelorstudium mit mindestens 180 ECTS oder ein gleichwertiges Diplomstudium abgeschlossen sein sowie eine Zulassungsprüfung bestanden werden. Die Zulassungsprüfung besteht aus einer Prüfung im künstlerischen Hauptfach, einem Motivations- und Feedbackgespräch sowie einem Potenzial- und Fachgespräch, in dem den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen und Positionen zu aktuellen Konzertformaten darzustellen. Die Prüfungskommissionen beurteilen jeden Prüfungsteil über ein Punktesystem. Die Summe der erreichten Punkte entscheidet über die Reihung der Bewerber*innen bei der Vergabe von freien Studienplätzen. Darüber hinaus müssen Bewerber*innen mit nichtdeutscher Muttersprache das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Können Studienleistungen aus Vorstudien angerechnet werden?

Studienleistungen auf dem Niveau eines Masterstudiums können angerechnet werden. Zuständig für Anrechnungen ist die Studiendirektion; hier können Anträge eingereicht werden. Die inhaltliche Entscheidung trifft eine Anrechnungskommission.

Welchen Abschluss hat dieser Studiengang?

Der Studiengang schließt mit dem akademischen Grad Master of Arts ab. Er entspricht der Niveaustufe 7 des Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich und berechtigt zur Aufnahme von weiterführenden Doktoratsstudien.